10.1 Für eine Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
10.2 Der Anbieter haftet für Schäden unbeschränkt, soweit diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
10.3 Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit, sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
10.4 Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
10.5 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Vertragspartner unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Vertragspartner die Installation von Updates unterlassen hat.
10.6 Vorstehende Haftungsausschüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.
10.7 Sofern dem Vertragspartner aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugs-entschädigung zu fordern. Die Höhe der Verzugsentschädigung wird nach individueller Vereinbarung festgelegt, höchstens jedoch 3 % der Nettovergütung. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen.